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Wenn kranke Menschen sterben wollen – Sollte aktive Sterbehilfe straffrei sein?

Wenn kranke Menschen sterben wollen – Sollte aktive Sterbehilfe straffrei sein?

Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät/Juristischer Bereich

rollstuhlgerecht

17:00 bis 17:30 Uhr / Vortrag

Eine Frau spritzt ihrem schwer kranken Ehemann auf seinen Wunsch hin eine tödliche Insulindosis, macht sich dadurch aber nicht wegen einer aktiven Sterbehilfe strafbar. Der Bundesgerichtshof sieht darin eine straflose Suizidbeihilfe. Die Entscheidung ist menschlich nachvollziehbar, aber ist sie juristisch richtig? Der Fall gibt Anlass, die derzeitige Strafbarkeit der aktiven Sterbehilfe zu hinterfragen.

Referent: Baldauf, Anne, M.mel.
Veranstaltungsort: Juridicum, Juristische und Wirtschaftswissenschaftl. Fak./Juristischer Bereich, Universitätsplatz 5 ; Seminarraum II

Infos zum Veranstalter: Der Juristische Bereich gehört zu den ältesten und zugleich modernsten Einrichtungen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Als eine von vier Fakultäten der 1502 in Wittenberg gegründet Universität, blickt der Juristische Bereich auf eine lange erfolgreiche Tradition zurück und vereint diese mit modernsten Ausbildungsbedingungen für ca. 1200 Studierende. Ausgestattet mit modernster Technik in den Vorlesungs- und Seminarräumen, einem leistungsfähigen Computerpool, sowie einer modernen, gut ausgestatteten Bibliothek, mit einem Bestand von ca. 235.000 Bänden, verfügt der Juristische Bereich über hervorragende Studienbedingungen. Der Juristische Bereich bietet neben der klassischen juristischen Ausbildung die Aufbaustudiengänge Wirtschaftsrecht und Medizin-Ethik-Recht an. 2010 wurde der Juristische Bereich auf Platz 1 aller Juristischen Fakultäten Deutschlands gerankt.

Haltestelle: Neues Theater

Webseite: http://www.jura.uni-halle.de/